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Einnahmen,doppelt

Im vorliegenden Fall wurde bei unserer Mandantin versehentlich ein doppelt so hoher Betrag an erhaltenen Coronahilfen erfasst. Dieser Fehler ist weder bei uns noch aufseiten der Finanzverwaltung aufgefallen. Der daraus resultierende Körperschaftsteuerbescheid ist seit drei Wochen bestandskräftig. Die Daten der erhaltenen Coronahilfen wurden von der Bewilligungsstelle, in unserem Fall der L-Bank, an das Finanzamt am 10. August übermittelt. Zu diesem Zeitpunkt war der Bescheid bereits seit ein paar Tagen bestandskräftig. Unsere Frage zielt auf eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand ab, um die Bilanz zu korrigieren und einen geänderten Bescheid zu erhalten. Der Finanzbeamte der Körperschaftsteuerstelle verweigert die Korrektur mit dem Hinweis, es gäbe keine Änderungsvorschrift, die hierfür greift. Unseres Erachtens müsste aber zumindest eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand möglich sein. Teilen Sie unsere Auffassung?
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