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Gemeinnützigkeit,Mittelverwendung

Gegen die Vorstände eines gemeinnützigen Vereins wurde eine Strafanzeige wegen Unterschlagung, Betrugs und verschiedener Steuerdelikte erstattet. Darf der Verein im eigenen Namen und auf eigene Kosten Rechtsanwälte mit der Wahrnehmung der Interessen der Vorstandsmitglieder beauftragen oder handelt es sich bei der Kostentragung um eine Mittelfehlverwendung? Falls die Kostentragung durch den Verein zulässig ist, handelt es sich dann bei der Kostenübernahme um eine lohnsteuerpflichtige Arbeitgeberleistung?
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