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Verfassungswidrigkeit,Vollverzinsung,Aussetzungszinsen

Mein Mandant hat im November 2020 die Aussetzung der Zinsen zur Schenkungsteuer erhalten. Der Einspruch gegen den Schenkungsteuerbescheid wurde zurückgenommen, da keine Aussicht auf Erfolg bestand. Jetzt erlässt das Finanzamt den Bescheid über Aussetzungzinsen für die Zeit von November 2020 bis September 2021 auf der Grundlage von 0,5 % pro Monat. Der Bescheid ist nicht vorläufig. Fragen: Muss mein Mandant die Zinsen zahlen und ist die Festsetzung rechtmäßig? Soll ich Einspruch erheben und die Aussetzung beantragen?
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