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Steueranmeldung §168 AO,Wirkung einer Abrechnung bei der Umsatzsteuer

Nach Abgabe einer Umsatzsteuererklärung für 2018 im Jahr 2020 erging lediglich eine Abrechnung über die Umsatzsteuernachzahlung (ohne Festsetzung/Berechnung der Umsatz/Vorsteuer/Nachzahlung etc.) sowie ein Bescheid über Verspätungszuschläge. Die Abrechnung sowie der Bescheid über die VZ wurden in einem Dokument/Verwaltungsakt erlassen. Steht die USt-Veranlagung für 2018 trotz der "Abrechnung" der Nachzahlung nach § 168 AO unter dem Vorbehalt der Nachprüfung? Die Abrechnung entsprach der eingereichten Erklärung.
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