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Verfahrensrecht,Testamentsvollstrecker,Abgabe Steuererklärungen

Mein Mandant wurde von der Erblasserin zum Testamentsvollstrecker eingesetzt und durch das Amtsgericht bestellt. Jetzt gibt es Rechtsstreitigkeiten, die beim BGH anhängig sind, mit den Erben, die ihn als Testamentsvollstrecker anzweifeln. Dazu kommt das Finanzamt und möchte vom Testamentsvollstrecker die Einkommensteuererklärungen 2015 und 2016 der Erblasserin haben. Mein Mandant, der bestellte Testamentsvollstrecker, ist der Meinung, dass er nur für Erbschaftsteuererklärungen zuständig ist, nicht für Einkommensteuererklärungen. Können Sie mir hier weiterhelfen? Bitte um Angabe mit Rechtsquellen.
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