Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

§ 164 AO,Aufhebung,Verlustfeststellung

Unser Mandant, Gastronom, einkommens-, gewerbe- und umsatzsteuerpflichtig, war bis zum Jahr 2021 bei einem Buchhaltungsbüro. Dieses Buchhaltungsbüro hatte für die Jahre 2017–2019 keine Steuererklärungen beim Finanzamt eingereicht, woraufhin das Finanzamt Schätzbescheide unter dem Vorbehalt der Nachprüfung erlassen hat. Im Jahr 2020 hat das Finanzamt für das Jahr 2017 den Vorbehalt der Nachprüfung für die Einkommens- sowie für die Umsatzsteuer aufgehoben, obwohl es laut unserem Mandanten zu diesem Zeitpunkt informiert war, dass für 2017 eine größere Vorsteuererstattung zu erwarten war. Ende 2021 kam nun der Mandant zu uns, und wir haben nach Aufarbeitung des Falls im Jahr 2022 die Steuererklärungen 2017 bis 2019 abgegeben, wohlwissend, dass die Bescheide 2017 seit Juni 2020 endgültig waren. Aus der Erklärung 2017 ergab sich eine erhebliche Vorsteuererstattung (ca. 66.000 €) sowie ein Verlustvortrag in ungefähr gleicher Höhe. Für die Jahre 2018 und 2019 wurden nun Bescheide erlassen, in denen der Verlustvortrag 2017 nicht berücksichtigt wurde. Für 2017 wurden insgesamt keine Bescheide erlassen. Fragestellungen: 1. Könnte das Finanzamt mit der Aufhebung des VdN (insbesondere in der USt) trotz Wissens entsprechender Vorsteuersachverhalte ermessensfehlerhaft gehandelt haben? Sehen Sie eine Möglichkeit, die Bescheide wieder zu öffnen? 2. Falls das Finanzamt das Einkommensteuerjahr 2017 nicht mehr „aufmacht“, könnte trotzdem zumindest eine Feststellung des vortragsfähigen Verlusts auf den 31.12.2017 erwirkt werden, damit dieser in den Jahren 2018 und 2019 genutzt werden kann? 3. Sofern nur die Vorsteuer 2017 im Jahr 2022 erstattet wird, aber der Verlust 2017 nicht anerkannt wird: Wäre die Zahlung ganz regulär zu versteuern? In diesem Fall würden 2018 und 2019 Steuern anfallen, die unter Berücksichtigung des Verlusts nicht angefallen wären, und zusätzlich müsste die Vorsteuererstattung komplett versteuert werden.
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen