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Auskunftspflichten,Tatsächliche Verständigung

A soll im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge ein Grundstück von seinen Eltern (Eigentümer 50 : 50 Vater + Mutter) erhalten. Auf dem Grundstück befindet sich das Privathaus der Eltern sowie eine Lagerhalle, die im Rahmen einer Betriebsverpachtung im Ganzen vom Vater des A an einen fremden Dritten verpachtet wird. Vom zuständigen Steuerberater kann nicht mehr ermittelt werden, wie viel qm des Grundstücks im Betriebsvermögen des Vaters aktiviert sind. Die allgemeinen Kosten im Betriebsvermögen werden um 30 % gekürzt, so dass dies ein Anhaltspunkt sein kann. Auch eine Anfrage an das Finanzamt hat zu keinem Ergebnis geführt (auch dem Finanzamt liegen keine Unterlagen mehr vor). Welche rechtliche Möglichkeiten hat nunmehr A, bevor etwas übertragen wird, um sich mit dem Finanzamt abzustimmen (verbindliche Auskunft, tatsächliche Verständigung, weitere Möglichkeit)?
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