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Einheitliche und gesonderte Feststellung,Treuhandverhältnis

Eine GmbH & Co. KG I ist an einer weiteren GmbH & Co. KG II beteiligt. Die GmbH & Co. KG I handelt als Treuhänder für die beiden Personen A und B, die demnach die Treugeber darstellen. Frage: Für die Feststellung der Ergebnisse wird ein zweistufiges Verfahren angewendet. In der ersten Stufe wird den Treuhändern das Ergebnis der GmbH & Co. KG II zugerechnet, in der zweiten Stufe wird das Ergebnis der Treuhänder den Treugebern zugerechnet. Welche Gesellschaft ist für die beiden Stufen der Veranlagung verantwortlich? Und erlässt das FA zwei Bescheide gegenüber der GmbH & Co. KG II?
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