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Verfahrensrecht,Schätzung,Zwangsmittel

Wir und das Finanzamt sind unterschiedlicher Rechtsauffassung darüber, welcher Betrag der Kapitalertrag-Steueranmeldung zu unterwerfen ist. Wir entsprechend unserer Auffassung die Anmeldung eingereicht. Das Finanzamt "droht" uns nun mit "weiteren Schritten, wenn wir nicht die Anmeldung entsprechend ihrer Auffassung abgeben. Welche Möglichkeiten hat das Finanzamt? Bescheid erlassen, gegen den wir dann ins Einspruchsverfahren gehen können - das wäre sinnvoll - oder Zwangsgeld - bringt uns da dann ein Einspruch in unserem Sinne auf weitergehende Rechtsklärung weiter?
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