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Verfahrensrecht,Festsetzungsfrist,Korrekturnorm

Der Mandant ist am 19.06.2019 aus der Kirche ausgetreten. Im Rahmen der Steuererklärung 2019 wurden die Daten vom Finanzamt eingelesen. Hier war noch die Kirchensteuerpflicht hinterlegt. Der Bescheid 2019 ist nun auch mit der entsprechenden Kirchensteuer ergangen. Dem Mandanten ist es nicht aufgefallen. Der Bescheid ist nicht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangen und somit bestandskräftig. Kann der Bescheid aufgrund einer anderen Korrekturvorschrift noch geändert werden?
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