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Buchführungspflicht,Übergang

Führt die gewerbliche Infektion einer Freiberufler-Personengesellschaft (überörtliche Anwalts-Partnerschaft) zur Buchführungspflicht nach § 141 AO? Hierzu haben wir nachfolgende Fundstellen eingesehen: Kratzsch, PFB 2015 S. 271: Die gewerbliche Infektion einer „Freiberufler-Personengesellschaft“ führt zur Buchführungspflicht nach § 141 AO. Wendland, Heilberufe-Beratung direkt digital Nr. 5 vom 11.05.2016 S. 5: Gewerbliche Infektion führt nicht zur Buchführungspflicht nach § 141 AO. Wenn eine Bilanzierung nach § 141 AO für den „verfärbten“ Freiberufler zur Pflicht wird, werden dann bereits die in einer steuerlichen Außenprüfung umqualifizierten Einkünfte (nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG) nach Bilanzierungsgrundsätzen gem. § 4 Abs. 5 EStG ermittelt, oder ist der Übergang zur Bilanzierung erst nach Aufforderung des Finanzamts zu vollziehen? Vielen Dank für eine Einschätzung.
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