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§ 152 AO,Erlass,Einspruch

Wir haben für einen Mandanten Umsatzsteuerzahlungen nacherklärt, da dieser eine PV-Anlage seit 2017 betrieben hat, was dem Finanzamt bisher nicht mitgeteilt wurde (bzgl. der Einkommensteuer wurde die Vereinfachungsregelung angewendet, deshalb lediglich Umsatzsteuernachzahlung). Folgende Zahlungen (Umsatzsteuer) haben wir gemeldet und wurden auch entsprechend veranlagt: 2017: 83,60 €, 2018: 83,60 €, 2019: 141,36 € Für 2018 wurde zusätzlich ein Verspätungszuschlag von 600 € festgesetzt, für 2019: 250 € Verspätungszuschlag. Für 2017 wurde kein Zuschlag festgesetzt. Fragen: Ist der Verspätungszuschlag für 2018 und 2019 vom Grunde und von der Höhe her gerechtfertigt? Empfehlen Sie hier, einen Antrag auf Erlass zu stellen? Falls ja, mit welcher Begründung?
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