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Verfahrensrecht,Änderung Steuerbescheide,Lohnsteuerbescheinigung

Ein Steuerpflichtiger hat einen Arbeitnehmer beschäftigt, bei dem bezüglich der Kfz-Nutzung die Kostendeckelung zu berücksichtigen ist. Versehentlich wurde in der Lohnabrechnung die Kfz-Nutzung nach der 1-%-Methode als steuerpflichtiger Sachbezug angesetzt und versteuert, obwohl die tatsächlichen Kosten des Fahrzeugs niedriger waren. Der Arbeitnehmer hat seine ESt-Erklärung mit der fehlerhaften Lohnsteuerbescheinigung eingereicht, die Veranlagung ist durchgeführt worden und rechtskräftig beschieden. Nun stellt sich die Frage, ob der Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigung 2020 nachträglich korrigieren kann um die zu viel versteuernden Sachbezüge, und ob das rechtlich möglich ist. Gilt die Lohnsteuerbescheinigung als nachträgliche Tatsache im Sinne der AO und wie kann der Einkommensteuerbescheid 2020 noch geändert werden? Es gibt eine BFH-Rechtsprechung, die aber nicht exakt auf diesen Fall anwendbar ist: Urteil vom 12. November 2013, VII R 28/12, Änderung der Steueranrechnung nach Änderung der Steuerfestsetzung.
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