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Verjährung,Ratenzahlung,Aufschub

Ein Mandant hat noch ca. 3.000 € Umsatzsteuer und 2.000 € (inzwischen wohl deutlich mehr) Zinsen aus dem Jahre 1996 bei dem zuständigen Finanzamt nicht beglichen. Es wurde damals eine Ratenzahlung vereinbart. Von 1988 bis 2014 wurden zuletzt 10–25 € monatlich getilgt, dann gar nichts mehr. Das Finanzamt hat Anfang 2016 auf Anforderung meines Mandanten einen Kontoauszug mit den offenen Beträgen gesendet – danach kam keine weitere Aufforderung o.Ä. mehr von dem Finanzamt. Ist der Restbetrag inzwischen verjährt bzw. wann wäre er es?
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