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§ 194 AO,Prüfungszeitraum

Sachverhalt: Kapitalgesellschaft, Großbetrieb, letzte Betriebsprüfung bis 2016 (ohne wesentliche Beanstandungen), Steuererklärungen 2017–2020 mit Jahresabschluss beim Finanzamt eingereicht. Prüfungsanordnung erhalten für die Jahre 2017–2020 (vier Jahre). Nach Einwand beim FA will das FA die Jahre 2017–2019 (drei Jahre) prüfen (nicht die letzten drei Jahre 2018–2020). Hat das FA die rechtliche Möglichkeit hierzu?
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