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Verfahrensrecht,Bekanntgabe,Rechtsbehelfsfrist

Die Steuererklärungen 2019 und 2020 wurden von uns elektronisch an das Finanzamt übermittelt. Auf den Protokollen zur elektronischen Datenübermittlung ist vermerkt, dass die Bescheiddaten vom Finanzamt elektronisch übermittelt werden sollen. Tatsächlich sind die Bescheide jedoch per Post an den Mandanten gesandt worden. Unseres Erachtens sind die Steuerbescheide somit nicht wirksam bekannt gegeben worden, was zur Folge hat, dass die Rechtsbehelfsfrist nicht begonnen hat zu laufen. Das Finanzamt (die zuständige Sachbearbeiterin) lehnt eine Zusendung der Steuerbescheide an unser Büro mit der Begründung ab, dass „die beigefügten ausgefüllten Vordrucke keinen Hinweis darauf geben, dass dieses die genauen Werte der von uns übermittelten Werte sind“. Durch diese Formulierung wird uns m.E. vielmehr unterstellt, dass wir Daten manipuliert hätten.
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