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Offene Ladenkasse,Hinzuschätzung Betriebsprüfung,§ 146a AO

Mein Mandant ist als Schausteller auf diversen Märkten, Schützenfesten etc. tätig. Meine Frage: Auf einem Markt steht er mit mehreren Buden, z.B. Fisch, Bratwurst, Schießwagen. In allen Buden sind offene Ladenkassen vorhanden. Wie sind die Kassen richtig zu führen und zu erfassen, um ggf. bei einer Prüfung Hinzuschätzungen zu vermeiden?
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