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Verjährung,Außenprüfung,Antrag auf Verschieben

Für die Mandantin S erging am 09.12.2016 ein Bescheid über Einkommensteuer 2013 unter dem Vorbehalt der Nachprüfung. Dieser Bescheid wurde jeweils geändert mit Änderungsbescheid vom 25.09.2019 bzw. 23.10.2020, der Vorbehalt der Nachprüfung blieb bestehen. Im Oktober 2020 erging eine Prüfungsanordnung auch für das Jahr 2013. Mit Schreiben vom 25.11.2020 wurde von Seiten meiner Kanzlei darum gebeten, den Beginn der Prüfung auf den Februar/März 2021 zu verschieben. Tatsächlicher Prüfungsbeginn war jetzt erst im März 2022. Meine Frage: Kann der Bescheid für 2013 überhaupt noch geändert werden?
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