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Verkauf,Häuser

Der Steuerpflichtige W beabsichtigt den Bau von drei zusammenhängenden Reihenhäusern. W möchte zwei davon veräußern. Nun überlegt W, ob er zunächst den Rohbau herstellt, dann ein Reihenhaus fertigstellt und dieses für ein Jahr selbst bewohnt. Da ausschließlich Eigennutzung vorliegt, kann er dieses dann steuerfrei verkaufen. Nach einem Jahr baut er das zweite Haus aus und verkauft dies ebenfalls nach einem Jahr Eigennutzung steuerfrei. Dann baut er das dritte Haus aus. Dort möchte er dann selbst wohnen bleiben. W geht davon aus, da er ausschließlich eigengenutzte Einfamilienhäuser veräußert, dass der Gewinn, der aus der Veräußerung entsteht, nicht steuerpflichtig ist. Weitere Veräußerungen liegen bei W nicht vor, so dass die Frage des gewerblichen Grundstückshandels nicht entsteht. Wir haben in der Literatur keine Regelung gefunden, die die Gestaltung des W ausschließt (außer § 42 AO). Wie sehen Sie den Sachverhalt?
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