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§ 146 AO,Aufzeichnungspflichten,Kassenführung

Mandant hat sich eine elektronische Kasse gekauft. Er stellt Backwaren her und verkauft diese u.a. auch im Stehcafé. Er möchte jetzt in der Kasse nur Warenverkauf 7 % und 19 % einrichten. Es entstand die Frage: MÜSSEN weitergehende Warengruppen eingerichtet werden? Oder verstößt das gegen die ordnungsgemäße Kassenführung?
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