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Erlass,Unbilligkeit

Eine Werbeagentur mit ehemals 100 Personen ist durch Corona und Ukraine schwer in Schieflage geraten. Es sind Rückstände bei der Lohn- und Umsatzsteuer entstanden, bald 1 Mio. € Stundungen und Erlass von Nebenleistungen laufen, wurden gewährt oder werden beantragt. Nun denken wir über einen Antrag auf (Teil-)Erlass von Steuerschulden zur Sanierung des Unternehmens nach. Hierzu wie folgt: • Die Gesellschafter haben bereits 1 Mio. € Eigenkapital eingebracht. • Kredite sind nicht mehr möglich oder ausgeschöpft. • Investoren investieren nicht mehr Geld als bereits gewährt. • Die Fixkosten werden im Rahmen der Sanierung erheblich abgebaut, das geht aber nicht von heute auf morgen. • Mitarbeiter werden entlassen, es verbleiben 25 MA. • Andere Gläubiger erlassen keine Schulden, sind auch betragsmäßig weit vom Finanzamt entfernt. Wie würden Sie den Erfolg für einen Erlass von Steuerschulden einschätzen? Was raten Sie bezüglich der Beantragung? Sollte ein Teilerlass beantragt werden? Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Antrag (den jeder stellen kann) bewilligt wird, da eine Situation wie bei vielen anderen notleidenden Unternehmen vorliegt, möchte aber die Möglichkeit nicht unversucht lassen.
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