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Tatsächliche Verständigung,Absprachen im Rahmen der Betriebsprüfung

Es erfolgte eine Betriebsprüfung bei einer Mandantin. Da Auslandssachverhalte auch geprüft wurden, war auch das Bundeszentralamt für Steuern involviert. Aufgrund einer fehlenden Dokumentation wurde ein Teil der Betriebsausgaben nicht anerkannt. Im Rahmen der Schlussbesprechung mit dem BZSt wurde sich auf einen pauschalen Betrag geeinigt. Das Betriebsstättenfinanzamt hatte auch Fehler festgestellt. Laut FA gab es eine Schlussbesprechung. Laut der ehemaligen Steuerberater erfolgte hier keine Schlussbesprechung. Es wurden nur die Prüfungsfeststellungen versendet. Die Mandantin hatte zu uns gewechselt, und wir haben aufgrund der Betriebsprüfung geänderte Steuerbescheide erhalten. Die Mandantin ist mit den Feststellungen nicht einverstanden. Ebenfalls erachtet sie die mit der Außenstelle vereinbarte Betriebsausgabenkorrektur als zu hoch. Die Frage wäre, ob wir gegen den geänderten Bescheid Einspruch einlegen können bzw. ob, da die Finanzverwaltung von der Prüfungsfeststellung eh nicht abweichen wird, der Klageweg bestritten werden muss.
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