Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Verfahrensrecht,Neue Tatsache,Treu und Glauben

Bei einer GmbH und ihrem Alleingesellschafter findet eine Betriebsprüfung für die Jahre 2016–2019 statt. Die Betriebsprüferin hat nun den Kaufpreis eines an ihren Alleingesellschafter verkauften Lagerhallengebäudes im Jahr 2017 als zu niedrig festgestellt und in der Differenz der Werte eine erhebliche verdeckte Gewinnausschüttung ermittelt. Der Kaufpreis wurde zwar damals von einem öffentlich bestellten Sachverständigen ermittelt, aber das Finanzamt hat ein Gegengutachten erstellen lassen. Die Steuerbescheide 2016–2019 sind alle bestandskräftig. Aus den übermittelten E-Bilanzen mit G+V sind der Verkaufserlös und der Buchwertabgang auf separaten Konten gebucht und daher ersichtlich. Ebenso hätte das FA im übermittelten Anlagenverzeichnis den Abgang dieses Gebäudes nachvollziehen können. Frage: Kann das Finanzamt noch nach § 173 AO ändern, oder liegt eher ein Ermittlungsfehler des FA vor, der jetzt nicht mehr zu Lasten der GmbH gehen kann? (Meines Erachtens ist ein anderer Wert nur eine Beurteilung und keine neue Tatsache. Die Tatsache ist der Verkauf als solches.)
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen