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Änderung von Steuerbescheiden,Zusammenveranlagung Ehegatten

Der Steuerpflichtige hat für das Jahr 2018 keine Steuererklärung abgegeben und wurde geschätzt, einzeln veranlagt. Der VdN für den Bescheid wurde aufgehoben. Im Jahr 2018 hat der Stpfl. geheiratet. Kann über § 26 Abs. 2 Satz 4 Nr. 1 bis 3 EStG durch erstmalige Einreichung einer Steuererklärung die Zusammenveranlagung gewählt werden, oder steht dem der bereits bestandskräftige Bescheid entgegen?
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