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§ 55 AO,Mitgliedsbeitrag im gemeinnützigen Verein

Ich habe einen gemeinnützigen Verein, der sich aus Mitgliedbeiträgen finanziert, die auch umsatzsteuerfrei sind. Nun hat dieser Verein online eine Mitgliederbefragung gemacht, und jedes Mitglied, dass an der Befragung teilgenommen hat, bekommt den Mitgliedsbeitrag um 50 % reduziert. Führt dies zu Problemen bei der Gemeinnützigkeit, da ja die Mitglieder, die nicht daran teilgenommen haben, einen höheren Beitrag zahlen? Unterliegt die Reduzierung des Beitrags der Umsatzsteuer, da ja für die Reduzierung ein Fragebogen ausgefüllt wurde?
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