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Einkommensteuer,Außenprüfung,Prüfungsanordnung

Ein Mandant betreibt ein Restaurant als Einzelunternehmer. Das Gebäude hat er zum Teil von seiner Ehefrau angepachtet, die daher Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung hat. Das Finanzamt hat eine Betriebsprüfung für die Steuerarten Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer angeordnet. Ist das Finanzamt berechtigt, eine Prüfung der Einkommensteuer anzuordnen?
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