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Steuererklärung,Abgabe

RW hat im Dezember 2021 per Elster die ESt-Erklärung 2017 an das FA versendet. Da der Zugang der neuen St.-Nr. nicht erfolgte, übermittelte RW die Erklärung 2017 mit der herkömmlichen St.-Nr. Das Datenblatt mit der übermittelten Telenummer hat er im Dez. 2021 per Post an das FA gesendet, dort kam es jedoch lt. Finanzbeamtin nicht an. Im April 2022 erhielt RW Erinnerungen für die Abgabe der Erklärung 2020. Die 2020er und auch die 2018er/2019er hat er gleich im April 2022 auch per Elster an das FA versendet. RW erkundigte sich tel. nach dem Zugang, und ihm wurde seitens des FA mitgeteilt, dass die Erklärungen 2018/2019 und 2020 eingegangen sind. Aber 2017 sei nicht eingegangen. Er legte Einspruch ein und begehrt die Anerkennung des Eingangs der ESt-Erklärung 2017 noch im Dez. 2021. Das FA will den Einspruch wegen Verjährung ablehnen. Das FA bestreitet den Zugang des Telebelegs per Elster mit der Kurzfassung der Erklärung 2017 als auch die Postzusendung selbiger. Auch der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird abgelehnt. Auch eine Antragsveranlagung i.S.v. § 46 II 8 EStG wird abgelehnt, da eine Abgabe der StEkg 2017 weder in Papierform noch elektronisch erfolgt sei. RW beantragt die Zusammenveranlagung, vor lagen die Stkl. IV/IV für sechs Monate und Stkl. I und I mit seiner Ehefrau. Im Jahr 2017 haben die Eheleute RW geheiratet. RW hat den Telebeleg im Dez. 2021 zweimal ausgedruckt. Den zweiten Ausdruck 2017 hat er mit den Unterlagen im April 2022 beim FA eingereicht. Das FA unterstellt RW, er habe diesen Telebeleg erstmalig und im „Original“ eingereicht, ein Beweis dafür, dass er diesen nicht im Dez. 2021 somit hätte einreichen können. Unter Hinweis auf BFH v. 24.01.2008, VII R 3/07 und BFH v. 19.08.1999, III R 57/98, BStBl II 2000, 330, wird die Wiedereinsetzung gem. § 110 AO abgelehnt. Frage: Wie kann dargelegt werden, dass der Telebeleg (unterschrieben) im Dez. 2021 eingereicht ist und die Erklärung 2017 im Dez. 2021 auch per Elster versendet ist, obwohl das FA behauptet, beide seien im FA nicht eingegangen? Wie wird der Einspruch erfolgreich?
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