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Grundlagenbescheid,Korrektur Steuerbescheid,Behinderung

Ein Mandant schickt jetzt eine Bescheinigung über einen Behinderungsgrad vom 18.4.2019 (gültig ab 12.2.2019 unbegrenzt). Die Veranlagung 2019 wurde am 25.6.2021 durchgeführt (kein Vorbehalt der Nachprüfung); die Veranlagung für 2020 ist vom 8.10.2021 ebenfalls ohne Vorbehalt der Nachprüfung. Es handelt sich ja bei der Bescheinigung über den Behinderungsgrad um einen Grundlagenbescheid. Dieser ist aber über zwei Jahre alt. Kommt man noch irgendwie an die Jahre 2020 und 2021 heran?
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