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Gebäudereinigungsgewerbe,Schätzung,§ 162 AO,Nichtvorlage Stundenlisten

Das Einzelunternehmen A hat die Tätigkeit der Gebäudereinigung in den Jahren 2015 bis 2017 ausgeführt. Für die Jahre ist eine BP durchgeführt worden. Während der Prüfung konnten die Stundenlisten nicht vorgelegt werden. Aus diesem Grund möchte der Prüfer ertragsteuerlich (nicht Lohnsteuer) eine Hinzuschätzung vornehmen. Ist er dazu berechtigt?
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