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Verfahrensrecht,Nachzahlungszinsen,Verfassungswidrigkeit

In den Bescheiden für 2017, 2018 und 2019 wurden Zinsen mit 0,5 % je Monat festgesetzt, im Einspruchsverfahren wurde für alle Jahre dieser Zinssatz nicht geändert. Wie sehen Sie die Erfolgsaussichten im Klageverfahren?
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