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Verfahrensrecht,Treuhand,Wirtschaftliches Eigentum

Es besteht ein GmbH-Anteil des Inländers A an einer inländischen GmbH. A beabsichtigt, diesen GmbH-Anteil unter den folgenden Voraussetzungen auf den Inländer B zu übertragen: Es wird ein Treuhandvertrag abgeschlossen, der dem A weiterhin die volle wirtschaftliche Berechtigung an den Anteilen zugesteht. Alle Dividenden stehen also weiterhin dem A zu und müssen von B bei Erhalt umgehend an A herausgegeben werden. B (er ist auch Geschäftsführer) bekommt allerdings das volle, nicht durch A eingeschränkte Stimmrecht in der Gesellschafterversammlung. A behält sich lediglich vor, den Treuhandvertrag mit B jederzeit einseitig kündigen zu können und die Rückübertragung der Anteile zu verlangen. Auf diese Weise könnte sich A jederzeit wieder die Hoheit über die Anteile besorgen. Frage: Wem sind die Gesellschaftsanteile wirtschaftlich während der Zeit des Bestehens der Treuhand zuzurechnen? Hintergrund: Ein steuerpflichtiger Veräußerungserlös oder eine Schenkung sollen durch die treuhänderische Übertragung von A auf B vermieden werden.
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