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Verfahrensrecht,Einkünfte aus Gewerbebetrieb,Steuerhinterziehung

Mein Mandant hat – beginnend im Jahr 2017 – über eBay Gegenstände aus seinem Privatvermögen verkauft. Da er damit einiges an Einnahmen erzielt hat, wurde dieses Handeln ausgebaut und dahingehend erweitert, dass er gebrauchte Gegenstände von Privatpersonen erworben, in Einzelteile zerlegt und diese Einzelteile weiterverkauft hat. Im Jahr 2017 hatte er 3.000 € Einnahmen damit, im Jahr 2018 rd. 6.000 € (Kosten 2.500 €), im Jahr 2019 ca. 10.000 € (Kosten 4.000 €) und in den Jahren 2020 und 2021 jeweils 16.000 € (Kosten 6.500 €). Ab 2022 soll hierauf ein Gewerbe gegründet werden. Mein Mandant hat bis einschließlich 2020 seine ESt-Erklärung ohne stl. Beratung erstellt. Besteht hier die Gefahr, dass er wegen Steuerhinterziehung belangt werden kann? Für ihn war das alles „privat“. Wie sollte man vorgehen, um Sanktionen zu vermeiden? Sollte man die Einnahmen als sonstige Einkünfte nacherklären mit der o.g. Begründung?
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