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Verfahrensrecht,Meldepflicht,Steuerlicher Vorteil

Sachverhalt: Unser Mandant ist eine im Inland unbeschränkt steuerpflichtige Person und zu jeweils 50 % an zwei in der EU ansässigen Kapitalgesellschaften beteiligt. Frage: Begründet die reine Beteiligung an den Kapitalgesellschaften eine Meldepflicht i. S. d. DAC 6/§§ 138d ff. AO?
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