Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Verfahrensrecht,Gesonderte Feststellung,Kostentragungsgemeinschaft

Ärztin A und Physiotherapeutin B betreiben in gemeinsamen Räumen jeweils ihre Praxis (Praxisgemeinschaft). Verschiedene Kosten tragen A und B gemeinsam (Kostentragungsgemeinschaft). Die Kosten werden nach einem festgelegten Schlüssel auf A und B verteilt. Die Gemeinschaft hat keine Gewinnerzielungsabsicht. Fragestellung: Muss für die Gemeinschaft von A und B eine Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen beim Finanzamt eingereicht und der Verlust (Betriebsausgaben) festgestellt werden oder reicht es aus, wenn die Kosten ermittelt, verteilt und in den jeweiligen Gewinnermittlungen von A und B als Betriebsausgaben berücksichtigt werden?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen