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Festsetzungsfrist,Ablaufhemmung

Am 27.02.2017 haben wir für einen Mandaten die Umsatzsteuererklärung für das Jahr 2015 abgegeben. Die Mitteilung vom Finanzamt über die Zustimmung haben wir am 18.07.2017 erhalten. Da es bezüglich des Vorsteuerabzugs mit dem Finanzamt noch Unstimmigkeiten gibt, hat das Finanzamt am 02.12.2021 einen Umsatzsteuerbescheid für 2015 erlassen, damit es für das Jahr 2015 zu keiner Festsetzungsverjährung kommt. Gegen diesen Bescheid haben wir am 04.01.2022 Einspruch eingelegt. Dem Einspruch wurde stattgegeben, und wir haben mit Bescheiddatum 26.09.2022 einen geänderten Umsatzsteuer-Bescheid für 2015 erhalten. Nun stellt sich uns die Frage, wann genau die Festsetzungsverjährung für die Umsatzsteuer 2015 stattfindet. Wird die Umsatzsteuer 2015 nun mit Ablauf der Einspruchsfrist des Bescheids vom 02.12.2021 endgültig, da eine Festsetzungsverjährung für das Veranlagungsjahr 2015 bereits der 31.12.2021 gewesen wäre? Oder hemmt ein erlassener Umsatzsteuerbescheid die Festsetzungsfrist und beginnt neu zu laufen? Wann genau ist die Umsatzsteuer 2015 endgültig festgesetzt?
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