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Verfahrensrecht,Berichtigungspflicht,Steuerhinterziehung

Es wurde eine Feststellungserklärung für einen Grundbesitz beim Finanzamt eingereicht. Die Erklärung war vollständig und hat alle Sachverhalte (insbesondere Mieteinnahmen) berücksichtigt. Der nun ergangene Bescheid berücksichtigt nun nicht alle Mieteinnahmen. Dadurch ergibt sich ein geringerer Gebäudewert, verbunden mit einem Vorteil des Steuerpflichtigen. Besteht die Pflicht zur Korrektur für den Steuerpflichtigen?
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