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GoBD,Excel,Aufzeichnungen

Freiberufler, § 4 (3) EStG, USt – Istversteuerung: In der Praxis wird eine Kasse über Excel von den Mitarbeitern geführt. Der Praxisinhaber tätigt Barausgaben z.B. Treibstoff, Bürobedarf usw., über nicht in der Kasse aufgeführte Bareinlagen. Bareinnahmen werden vom Praxisinhaber nicht entgegengenommen. Für alle Bareinnahmen (gering, Rechnungen mit lfd. Rechnungsnummern) und Barausgaben liegen Einzelbelege vor (die Einzelaufzeichnungspflichten werden erfüllt). Die Aufzeichnungen werden monatlich buchhalterisch verarbeitet und nach Eingabe festgeschrieben. Entspricht diese Aufzeichnungsmethode der ordnungsgemäßen Buchführung?
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