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§ 175b AO,Zulässigkeit einer Änderung

1. Ausgangssituation Die Mandantschaft (nat. Personen, Zusammenveranlagung) gab im Jahr 2018 die Einkommensteuererklärung 2017 sowie im Jahr 2019 die Einkommensteuererklärung 2018 ab. Unter anderem wurden in den jeweiligen Einkommensteuererklärungen Einkommensersatzleistungen (Elterngeld, Arbeitslosengeld) deklariert. Das Finanzamt wich bei der damaligen Veranlagung der beiden Einkommensteuerklärungen insoweit ab, dass es die Einkommensersatzleistungen unvollständig ansetzte, obwohl dem Finanzamt sowohl die Angaben in den Erklärungen, die beigefügten Bestätigungen über die Ersatzleistungen sowie Daten Dritter vorlagen. Im Jahr 2022 änderte nun das Finanzamt die beiden Einkommensteuerbescheide 2017 und 2018 gem. § 175b AO und fordert erhebliche Nachzahlungen. 2. Fragestellung Durften die Bescheide zuungunsten der Mandantschaft geändert werden? Bitte §§ und Fundstellen angeben!
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