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Verfahrensrecht,Schätzungsbefugnis,Scheinangebot

Folgende Problematik: Mandant handelt mit gebrauchten Baumaschinen und wird vom Finanzamt aufgefordert, seine Inserate bei mobilen und ähnlichen Portalen zu archivieren. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass ein Teil der Inserate „Scheinangebote“ darstellen, mit deren Hilfe der Marktpreis bzw. die Entwicklung des Marktpreises eruiert werden sollen. Meines Dafürhaltens gibt es zur Vorlage und Archivierung der Inserate keine Rechtsgrundlagen. Weiterhin wurden im Rahmen der Prüfung Kontrollmitteilungen, offensichtlich von mobilen und anderen Portalen, vorgelegt und um deren Belegung mit Umsätzen gebeten. Aufgrund der „Scheinangebote“ ist dies nicht in jedem Fall möglich. Mängel an der Buchführung des Mandanten bestehen nicht, die Aufschlagsätze liegen weit über dem Durchschnitt. Besteht die Gefahr von Hinzuschätzungen? Wie lassen sich die „Scheinangebote“ für die Prüfung nachvollziehbar darstellen?
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