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Verfahrensrecht,Verspätungszuschlag,Erlass

Sachverhalt: Herr H hat seine Steuererklärung 2019 am 7. Sept. 2021 beim Finanzamt eingereicht. Bei der Umsatzsteuer 2019 musste Herr H 65,25 € nachbezahlen. Das Finanzamt hat einen Verspätungszuschlag in Höhe von 25 € festgesetzt. Frage: Hat ein Antrag auf Erlass des Verspätungszuschlags wegen geringer Höhe der Steuernachzahlung Chancen auf Erfolg?
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