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Zinsen,Zahlung

Mandant X erhält am 07.01.2020 einen Änderungsbescheid für 2013 aufgrund der Mitteilung über Beteiligungseinkünfte mit Nachzahlungszinsen i.H.v. 1.764 €. Am 11.12.2020 erhält Mandant X einen weiteren Änderungsbescheid für 2013 aufgrund einer neuen Mitteilung über Beteiligungseinkünfte von derselben Gesellschaft mit nunmehr Erstattungszinsen von 97 €. Die bezahlten 1.764 € wurden abgezogen, und es werden insgesamt 1.861 € Zinsen erstattet. Das Finanzamt setzt nun bei der Einkommensteuererklärung 2020 den Zinsbetrag in Höhe von 1.861 € als Erstattungszins an. Ist dies so richtig?
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