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Zugang,Einspruch,Nachweis

Der Steuerpflichtige ist selbst Steuerberater. Das Finanzamt hat ihm den Einkommensteuerbescheid zum Datum 20.2.2022 zugestellt. Gegen diesen Steuerbescheid hat der Steuerpflichtige mit Schreiben vom 10.3.2022 ein Einspruchsschreiben verfasst. Am 10.3.2022 übergab er dieses Einspruchsschreiben seiner Mutter (die ansonsten auch oft Botengänge zum Finanzamt vornimmt) mit der Bitte, dieses in den Briefkasten des Finanzamts einzuwerfen. Die Mutter folgt dieser Bitte und hat das Einspruchsschreiben am 10.3.2022 in den Briefkasten des Finanzamts eingeworfen. Auf einer Kopie des Einspruchsschreibens, was der Steuerpflichtige ebenfalls seiner Mutter ausgehändigt hat, hat die Mutter explizit auf Bitten des Sohns, also des Steuerpflichtigen, einen handschriftlichen Vermerk angebracht, dass sie am 10.3.2022 tatsächlich das Einspruchsschreiben in den Briefkasten des Finanzamts eingeworfen hat. Frage: Ist in diesem Fall die Nachweispflicht des Steuerpflichtigen in seiner Person, selbst Steuerberater, dahingehend erbracht, dass der Einspruch tatsächlich dem Finanzamt zugestellt wurde? Eine Erfassung des Einspruchsschreibens im Postausgangsbuch der Kanzlei unterblieb deshalb, weil der Einspruch im Homeoffice des Steuerberaters erstellt wurde.
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