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§ 175 AO,Ereignis von Erlass des Steuerbescheids

Mein Mandant hat im Jahr 2019 seine GmbH-Anteile verkauft. Die ESt-Erklärung 2019 wurde am 06.11.2020 eingereicht und der Veräußerungsgewinn nach § 17 EStG wurde, nach diversem Schriftverkehr, mit Bescheid vom 29.06.2021 zutreffend festgestellt. Aufgrund aufschiebender Bedingungen wurden weitere Veräußerungskosten erst im Jahr 2021 fällig und mit Antrag nach § 175 AO am 28.09.2021 nachgereicht. Die Rechnungen datieren auf den 25.02.2021, 26.02.2021 und 28.07.2021. Vom Finanzamt wurde lediglich die Rechnung vom 28.07.2021 anerkannt, da die beiden anderen Rechnungen meinem Mandanten schon vor Erlass des Bescheids 2019 vorlagen („rückwirkendes Ereignis muss nach Erlass des Steuerbescheids eingetreten sein“). Ist die Auffassung des Finanzamts zutreffend?
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