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Corona-Soforthilfe,Beschwer,AO

ESt-Bescheid vom 18.03.2022 formal bestandskräftig, keine Steuerfestsetzung. Es wurde versehentlich die Corona-Soforthilfe im Rahmen der EÜR doppelt als Einnahmen erfasst. Somit ist ein Überschuss von 8.000 € statt nur 4.400 € als Gewinn bzw. Einkünfte aus Gewerbebetrieb im Steuerbescheid erfasst. Es ändert sich zwar an der Steuernullfestsetzung nichts, der Bescheid ist aber Grundlage für die Familienmitversicherung in der Krankenversicherung, so dass sich hier durch den jetzigen Bescheid eine negative Auswirkung ergibt (Überschuss über der Jahresgrenze zur Familienmitversicherung). Frage: Ist eine Änderung nach den §§ 129, 173a AO möglich, obwohl diese keine steuerliche Auswirkung hat?
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