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Änderung Einkommensteuerbescheid,Austritt aus der Kirche

Sachverhalt: Mandant X ist im Jahr 2017 wirksam aus der Kirche ausgetreten. Ihm liegt die Bescheinigung des Amtsgerichts vor. Er hat versäumt, uns dies mitzuteilen bzw. die Bescheinigung vorzulegen. Die Einkommensteuerbescheide 2017 bis 2019 sind bestandskräftig und endgültig. Frage: Können die Einkommensteuerveranlagungen nach § 175 (1) AO innerhalb der Festsetzungsfrist noch geändert werden mit der Begründung, es handele sich bei der Bescheinigung über den Kirchenaustritt um einen Grundlagenbescheid? Lt. VerwG Freiburg, 2 K 1746/08, handelt es sich bei dieser Austrittsbescheinigung jedenfalls um einen „beurkundenden Verwaltungsakt“. Genügt dies für die Anwendung des § 175 AO? Falls Sie den § 175 AO für in diesem Fall nicht anwendbar ansehen: Sehen Sie eine andere Änderungsmöglichkeit?
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