Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Zurechnungsfortschreibung,Wirtschaftliches Eigentum

Unser Mandant war Eigentümer eines Mietwohngrundstücks. Dieses hat er mit notariellem Vertrag vom 20.11.2021 veräußert; im Vertrag wurde ein Lasten-/Nutzungswechsel zum 01.01.2022 festgelegt, soweit die Kaufpreisbelegung vor dem 31.12.2021 erfolgt. Die Kaufpreisbelegung erfolgte am 27.12.2022. Lasten und Nutzen sind somit zum 01.01.2022 auf den neuen Eigentümer übergegangen. Die Eigentumsumschreibung erfolgte am 01.04.2022 im Grundbuch. Wir gehen davon aus, dass maßgeblich die wirtschaftliche Betrachtungsweise ist und der neue Eigentümer damit zur Abgabe der Feststellungserklärung zum 01.01.2022 verpflichtet ist, da, wenn dieser Zeitpunkt kein Hauptfeststellungszeitpunkt wäre, eine Zurechnungsfortschreibung hätte erfolgen müssen: „Eine Zurechnungsfortschreibung ist dann vorzunehmen, wenn das so genannte wirtschaftliche Eigentum auf einen anderen als den bürgerlich-rechtlichen Eigentümer übergeht. Wirtschaftliches Eigentum liegt dann vor, wenn ein anderer als der Eigentümer die tatsächliche Herrschaft über ein Grundstück in der Weise ausübt, dass er den Eigentümer im Regelfall für die gewöhnliche Nutzungsdauer von der Einwirkung auf das Grundstück wirtschaftlich ausschließen kann (§ 39 AO). Das bedeutet im Regelfall, dass Eigenbesitz, Gefahr, Nutzungen und Lasten übergegangen sind.“ Teilen Sie unsere Auffassung? Hätten Sie weitere rechtliche Grundlagen?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen