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Verkauf,Beteiligung

Folgender Fall: Einzelunternehmen (e.K.) wird im Rahmen einer Gesamtrechtsnachfolge auf eine GmbH gegen Gewährung neuer Anteile ausgegliedert. Die neu erhaltenen Anteile unterliegen der Sperrfrist gem. § 22 Abs. 1 UmwStG. Die aufnehmende GmbH will nun den gesamten Firmenwert gegen Entgelt veräußern. Die GmbH selbst bleibt bestehen, die Anteile an der GmbH bleiben unberührt. Fragen: 1. Wird durch den Asset-Deal eine Sperrfrist verletzt? 2. Ist die Veräußerung anderweitig schädlich im Zusammenhang mit der zuvor vorgenommenen Ausgliederung? 3. Könnte man in der Gestaltung des Asset-Deals, sofern keine Sperrfristen verletzt werden, einen steuerlichen Gestaltungsmissbrauch im Sinne des § 42 AO sehen?
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