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Änderung von Steuerbescheiden,Grobes Verschulden

Unser Mandant ist Einzelunternehmer seit dem Jahr 2015. In den Jahren 2015 + 2016 arbeitete der Mandant mit einem Partner zusammen. Die Zahlungen an den Kunden wurden bislang als Privatentnahmen unseres Mandanten gebucht. Die Zahlungen erfolgten im ersten Schritt auf das private Konto unseres Mandanten. Von hier hat unser Mandant die Zahlungen an den Partner weitergeleitet. Die Einkommensteuerbescheide unseres Mandanten sind für die o.g. Jahre bestandskräftig festgesetzt worden. In einem von dem damaligen Partner angestrengten Gerichtsverfahren wird voraussichtlich das Urteil gefällt werden, dass eine atypische Beteiligung für die beiden Jahre vorgelegen hat, mit der Folge, dass die Zahlungen an den Kunden als Gewinnanteil zu qualifizieren sind. Demnach müssten die Steuerbescheide unseres Mandanten dahingehend geändert werden, dass die bisher angesetzten Gewinne um die Gewinnanteile des atypischen Gesellschafters gemindert werden müssen. Führt das Urteil des Gerichts zu einer nachträglich bekannt gewordenen Tatsache im Sinne von § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO, ohne dass unseren Mandanten ein grobes Verschulden trifft?
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