Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Bewertungsmaßstäbe bei Grund und Boden,§ 6 EStG,Abfindungsklauseln bei Ausscheiden GmbH-Gesellschafter

Die Agrar-GmbH aktiviert eine erhebliche Anzahl Hektar an Ackerfläche, Annahme pro ha ca. 300 €. Die seinerzeit vereinbarten Abfindungsvereinbarungen für ausgeschiedene Gesellschafter lauten darauf, dass eine Abfindung auf Basis der Steuerbilanzwerte vorgenommen werden soll. Hier stellt sich u.a. die Frage, wie ein evtl. Abfindungsguthaben berechnet wird, wenn man davon ausgeht, dass die Ackerfläche zum Teilwert bewertet werden soll. Wie ist der Teilwert anzusetzen, wenn die Kaufpreise für Ackerfläche inzwischen so stark angestiegen sind (Annahme zzt. 3.000 €), dass eine Fortführung des Betriebs nicht möglich/rentabel wäre, wenn diese Marktwerte angesetzt werden würden. Da die Agrar-GmbH zurzeit nur branchengemäß normal hohe Erträge erwirtschaftet, wäre die Frage, bis zu welcher Grenze ein Teilwert angesetzt werden könnte, da der Teilwert der Betrag ist, den ein Erwerber des ganzen Betriebs im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das einzelne Wirtschaftsgut ansetzen würde, wobei davon auszugehen ist, dass der Erwerber den Betrieb fortführt (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG). Es geht also hauptsächlich um die Frage, wie hoch ein Ansatz erfolgen kann, wenn man davon ausgeht, dass der Betrieb fortgeführt werden soll nach der Teilwertdefinition.
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen