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Steuererklärung,Selbstanzeige

Der Rentner A – nunmehr 94 Jahre alt – hatte für 1996 letztmalig eine Einkommensteuererklärung abgegeben – die Veranlagung führte zur Einkommensteuer von 0 € mit dem Hinweis des Finanzamts, dass eine Steuererklärung erst wieder dann abzugeben wäre, wenn sich die Besteuerungsgrundlagen wesentlich erhöhen würden ... In der Folge hatte der Rentner keine Erklärungen mehr abgegeben. Mittlerweile ist jedoch – insbesondere unter Berücksichtigung der geänderten Rentenbesteuerung ab 2005 – davon auszugehen, dass bereits seit etlichen Jahren eine Abgabepflicht besteht und bei den Veranlagungen wohl mit Sicherheit eine Steuer entstehen würde. Beabsichtigt ist, eine strafbefreiende Nacherklärung einzureichen, und dabei stellt sich die Frage, für welche Zeiträume unter Berücksichtigung des verzögerten Beginns der Verjährung Steuererklärungen abzugeben sind.
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